Viele Wiener Hundehalter glauben, überall Leinenpflicht zu haben — das stimmt so nicht. Das Wiener Tierhaltegesetz schreibt an öffentlichen Orten Leine oder Maulkorb vor, nicht beides gleichzeitig. Der Unterschied ist wichtig, und für Listenhunde gelten nochmals eigene Regeln.
Hinweis: Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen und dient ausschließlich zur allgemeinen Orientierung. hundeparks.at gibt keine Rechtsberatung und ist keine rechtliche Fachstelle. Für verbindliche Auskünfte zum Wiener Tierhaltegesetz bitte direkt bei den offiziellen Quellen am Ende des Artikels nachschlagen oder eine zuständige Behörde kontaktieren.
Die gesetzliche Grundlage
Rechtsgrundlage ist das Wiener Tierhaltegesetz (W-THG). § 5 Abs. 1 regelt die allgemeine Führungspflicht für Hunde an öffentlichen Orten; § 5a enthält die verschärften Regeln für Listenhunde. Ergänzend dazu gilt die Wiener Hundehalteverordnung, die Rassen und Ausnahmeregelungen (etwa für Diensthunde) konkretisiert.
Öffentliche Orte im Sinne des Gesetzes sind Gehwege, Straßen, Parks, öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte und alle allgemein zugänglichen Flächen. Auch der Wienerwald ist kein Freilaufgebiet — die Pflicht gilt auf allen Wanderwegen.
Leine oder Maulkorb — was gilt wann?
Für Hunde ohne Listenhund-Einstufung gilt an öffentlichen Orten eine Leinen- oder Maulkorbpflicht: Entweder der Hund wird an der Leine geführt, oder er trägt einen ordnungsgemäß geschlossenen Maulkorb. Beides gleichzeitig ist nicht verlangt — eines von beiden genügt.
Für Listenhunde gelten verschärfte Regeln: Außerhalb von Hundezonen sind Leine und Maulkorb gleichzeitig Pflicht — hier gilt das UND, nicht das ODER.
Damit sieht das Schema in der Praxis so aus:
- Hund ohne Listenhund-Einstufung, öffentlicher Ort → Leine oder Maulkorb
- Listenhund, öffentlicher Ort → Leine und Maulkorb
- Jeder Hund, ausgewiesene Hundezone → weder Leine noch Maulkorb nötig
Wo Freilaufen erlaubt ist
Ausnahmen von der Leinen- und Maulkorbpflicht gibt es ausschließlich in offiziell ausgewiesenen Bereichen:
Hundezonen sind eingezäunte oder markierte Bereiche innerhalb von Parkanlagen. Dort dürfen Hunde ohne Leine und ohne Maulkorb laufen. Wien hat derzeit rund 224 solcher Zonen.
Hundeauslaufgebiete sind größere, oft nicht eingezäunte Flächen in naturnahen Bereichen. Auch dort entfällt die Pflicht, sofern die Fläche offiziell ausgewiesen und entsprechend markiert ist.
Der Unterschied: Hundezonen sind meist kleiner und eingezäunt, Auslaufgebiete größer und offener. Beide sind auf hundeparks.at erfasst und in der Parksuche filterbar.
Listenhunde: was zusätzlich gilt
Für bestimmte Rassen — in Wien als „Listenhunde" bezeichnet — gelten laut § 5a W-THG besondere Pflichten. Ab einem Alter von sechs Monaten müssen Listenhunde an öffentlichen Orten, in Stiegenhäusern und Höfen gleichzeitig Maulkorb und Leine tragen. Zudem ist ein Hundeführschein innerhalb von drei Monaten nach der Anschaffung verpflichtend.
Zur Liste gehören unter anderem: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler und Tosa Inu sowie weitere Rassen und deren Kreuzungen. Die vollständige offizielle Auflistung findet sich auf wien.gv.at – Regeln für Listenhunde.
Ausnahme: In vollständig eingezäunten Hundezonen darf auch der Listenhund Maulkorb und Leine ablegen. Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Assistenzhunde sind von den Listenhund-Regelungen ausgenommen.
Für den Halter gilt außerdem eine Promillegrenze von 0,5 ‰ — ein Verstoß wird mit bis zu 1.000 Euro Strafe geahndet.
Was bei Verstößen droht
Verstöße gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht sind Verwaltungsübertretungen nach dem W-THG. Zuständige Behörde ist die MA 60 (Rechtliche Angelegenheiten der Stadt Wien). Strafen im unteren dreistelligen Bereich sind bei Ersttätern üblich; die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
In der Praxis sind Kontrollen selten, aber nicht inexistent — besonders in innerstädtischen Parks mit Hundeverbot oder an Badestränden im Sommer.
Hundezonen finden
Alle rund 224 offiziellen Hundezonen Wiens sind auf hundeparks.at vollständig erfasst — mit Angaben zu Einzäunung, Fläche und Ausstattung. Die schnellste Methode zur nächsten Zone ist Hundezone in der Nähe, die Gesamtübersicht nach Bezirk gibt es unter Bezirke.
Quellen & weiterführende Infos
Alle Angaben in diesem Artikel basieren auf den unten verlinkten öffentlichen Quellen und wurden nach bestem Wissen zusammengefasst. hundeparks.at ist kein Rechtsexperte — für verbindliche und aktuelle Informationen bitte direkt bei den offiziellen Stellen nachschlagen.
- Wiener Tierhaltegesetz (W-THG), § 5 und § 5a — RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes
- Stadt Wien – Regeln für Listenhunde
- Stadt Wien – Leinen- oder Maulkorbpflicht (wien.gv.at)
- JUSLINE – W-THG § 5 Kommentar



